Landgericht Dortmund, 2007-09-04, 9 T 230/07

9 T 230/07Kantonsgericht04.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 230/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-04

Aktenzeichen: 9 T 230/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0904.9T230.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1).

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 € festgesetzt.

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