9 T 230/07•Landgericht Dortmund, 2007-09-04, 9 T 230/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 230/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-04
Aktenzeichen: 9 T 230/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0904.9T230.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1).
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 € festgesetzt.
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