Landgericht Dortmund, 2007-09-17, 2 O 385/06

2 O 385/06Kantonsgericht17.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 385/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-17

Aktenzeichen: 2 O 385/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0917.2O385.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.250,00 € - i. B.: fünftausendzweihundertfünfzig Euro - nebst 3 % Zinsen seit dem 23.11.2006 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 293,70 € - i. B.: zweihundertdreiundneunzig 70/100 Euro - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsantrags wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 5.250,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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