2 O 385/06•Landgericht Dortmund, 2007-09-17, 2 O 385/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 385/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-17
Aktenzeichen: 2 O 385/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0917.2O385.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.250,00 € - i. B.: fünftausendzweihundertfünfzig Euro - nebst 3 % Zinsen seit dem 23.11.2006 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 293,70 € - i. B.: zweihundertdreiundneunzig 70/100 Euro - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsantrags wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 5.250,00 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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