2 O 255/07•Landgericht Dortmund, 2007-09-27, 2 O 255/07
Landgericht Dortmund, 2007-09-27, 2 O 255/07
2 O 255/07Kantonsgericht27.09.2007
Regest
In der Unfallversicherung werden bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Beines die in der Gliedertaxe vereinbarten Invaliditätsgrade für die Beeinträchtigung der Teilglieder des Beines nicht zusammengerechnet ( Keine Addition von Bein- und Fußwert bei Verletzung von Bein und Fuß).
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 255/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-27
Aktenzeichen: 2 O 255/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0927.2O255.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
In der Unfallversicherung werden bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Beines die in der Gliedertaxe vereinbarten Invaliditätsgrade für die Beeinträchtigung der Teilglieder des Beines nicht zusammengerechnet ( Keine Addition von Bein- und Fußwert bei Verletzung von Bein und Fuß).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem
Streitwert von 11.050,00 € die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages
vorläufig vollstreckbar
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