Landgericht Dortmund, 2007-09-27, 2 O 255/07

2 O 255/07Kantonsgericht27.09.2007

Regest

In der Unfallversicherung werden bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Beines die in der Gliedertaxe vereinbarten Invaliditätsgrade für die Beeinträchtigung der Teilglieder des Beines nicht zusammengerechnet ( Keine Addition von Bein- und Fußwert bei Verletzung von Bein und Fuß).

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 255/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-27

Aktenzeichen: 2 O 255/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0927.2O255.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

In der Unfallversicherung werden bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Beines die in der Gliedertaxe vereinbarten Invaliditätsgrade für die Beeinträchtigung der Teilglieder des Beines nicht zusammengerechnet ( Keine Addition von Bein- und Fußwert bei Verletzung von Bein und Fuß).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 11.050,00 € die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar

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