Landgericht Dortmund, 2007-10-05, 9 T 120/07

9 T 120/07Kantonsgericht05.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 120/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-05

Aktenzeichen: 9 T 120/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1005.9T120.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss vom 30.03.2007 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des vollstreckbaren Antrags vom 20.03.2007 wird der Beitritt der Gläubigerin zu der angeordneten Zwangsversteigerung wegen eines

  1. bevorrechtigten dinglichen Anspruchs (Rangklasse 3 des § 10 ZVG) auf 571,26 € Grundsteuern (III/2004 - I/2007) und auf 93,50 € Säumniszuschläge bis zum 15.04.2007 und weiteren Säumniszu-schlägen von 1% pro Monat von 550,00 € ab dem 16.04.2007

  2. nicht bevorrechtigten, persönlichen Anspruchs (Rangklasse 5 des § 10 ZVG) auf Kosten der bisherigen Rechtsverfolgung in Höhe von 12,00 €

zugelassen.

Dieser Beschluss gilt zugunsten der Gläubigerin als Beschlagnahme des Versteigerungsobjekts.

Der weitergehende Antrag der Gläubigerin vom 20.03.2007 wird zurück-gewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.