9 T 120/07•Landgericht Dortmund, 2007-10-05, 9 T 120/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 120/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-05
Aktenzeichen: 9 T 120/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1005.9T120.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss vom 30.03.2007 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des vollstreckbaren Antrags vom 20.03.2007 wird der Beitritt der Gläubigerin zu der angeordneten Zwangsversteigerung wegen eines
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bevorrechtigten dinglichen Anspruchs (Rangklasse 3 des § 10 ZVG) auf 571,26 € Grundsteuern (III/2004 - I/2007) und auf 93,50 € Säumniszuschläge bis zum 15.04.2007 und weiteren Säumniszu-schlägen von 1% pro Monat von 550,00 € ab dem 16.04.2007
-
nicht bevorrechtigten, persönlichen Anspruchs (Rangklasse 5 des § 10 ZVG) auf Kosten der bisherigen Rechtsverfolgung in Höhe von 12,00 €
zugelassen.
Dieser Beschluss gilt zugunsten der Gläubigerin als Beschlagnahme des Versteigerungsobjekts.
Der weitergehende Antrag der Gläubigerin vom 20.03.2007 wird zurück-gewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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