Landgericht Dortmund, 2007-10-10, 22 O 209/06

22 O 209/06Kantonsgericht10.10.2007

Regest

Zur Obliegenheitsverletzung wegen Verschweigens einer früheren PKW - Entwendung ( rechtskräftig )

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 209/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-10

Aktenzeichen: 22 O 209/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1010.22O209.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivillkammer

Leitsätze

Zur Obliegenheitsverletzung wegen Verschweigens einer früheren PKW - Entwendung

( rechtskräftig )

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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