22 O 209/06•Landgericht Dortmund, 2007-10-10, 22 O 209/06
Landgericht Dortmund, 2007-10-10, 22 O 209/06
22 O 209/06Kantonsgericht10.10.2007
Regest
Zur Obliegenheitsverletzung wegen Verschweigens einer früheren PKW - Entwendung ( rechtskräftig )
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 209/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-10
Aktenzeichen: 22 O 209/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1010.22O209.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivillkammer
Leitsätze
Zur Obliegenheitsverletzung wegen Verschweigens einer früheren PKW - Entwendung
( rechtskräftig )
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.