Landgericht Dortmund, 2007-10-25, 18 O 55/07

18 O 55/07Kantonsgericht25.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 55/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-25

Aktenzeichen: 18 O 55/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1025.18O55.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin nach einem Geschäftswert von 50.000,- €. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren gem. § 99 Absatz 6 Satz 4 AktG hat nicht stattgefunden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.