3 O 131/07•Landgericht Dortmund, 2007-11-02, 3 O 131/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 131/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-02
Aktenzeichen: 3 O 131/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1102.3O131.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.025,13 € (in Worten: achttausendfünfundzwanzig 13/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.07.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 88 % und die Beklagte 12 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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