Landgericht Dortmund, 2007-11-13, 37 Ks 23/06

37 Ks 23/06Kantonsgericht13.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 37 Ks 23/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-13

Aktenzeichen: 37 Ks 23/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1113.37KS23.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Mordes in drei Fällen

zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe

verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten wird festgestellt.

Die Angeklagte trägt die Verfahrenskosten, die notwendigen Auslagen der Nebenkläger und ihre Auslagen.

Angewendete Strafvorschriften:

§§ 211, 54 Abs. 1 Satz 1, 53 Absatz 1, 57 a Abs. 1

Nr. 2 StGB.

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