37 Ks 23/06•Landgericht Dortmund, 2007-11-13, 37 Ks 23/06
Landgericht Dortmund, 2007-11-13, 37 Ks 23/06
37 Ks 23/06Kantonsgericht13.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 37 Ks 23/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-13
Aktenzeichen: 37 Ks 23/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:1113.37KS23.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Mordes in drei Fällen
zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten wird festgestellt.
Die Angeklagte trägt die Verfahrenskosten, die notwendigen Auslagen der Nebenkläger und ihre Auslagen.
Angewendete Strafvorschriften:
§§ 211, 54 Abs. 1 Satz 1, 53 Absatz 1, 57 a Abs. 1
Nr. 2 StGB.
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