7 O 461/07•Landgericht Dortmund, 2008-01-31, 7 O 461/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 461/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-31
Aktenzeichen: 7 O 461/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0131.7O461.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 02.01.2008
wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung gegen die Verfügungsbeklagten wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung der
Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages abwenden.
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