Landgericht Dortmund, 2008-03-19, 22 O 126/07

22 O 126/07Kantonsgericht19.03.2008

Regest

Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der PKW- Entwendung bei Vorlage eines Autoschlüssels mit ausgetauschtem Transponderchip ( Anschluß an OLG Stuttgart VersR 2007, 686 )

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 126/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-19

Aktenzeichen: 22 O 126/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0319.22O126.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Leitsätze

Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der PKW- Entwendung bei Vorlage eines Autoschlüssels mit ausgetauschtem Transponderchip ( Anschluß an OLG Stuttgart VersR 2007, 686 )

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem

Streitwert in Höhe von bis zu 20.000,00 € dem Kläger

auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.

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