3 O 368/07•Landgericht Dortmund, 2008-03-28, 3 O 368/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 368/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-28
Aktenzeichen: 3 O 368/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0328.3O368.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 175,41 € (in Worten: einhundertfünfundsiebzig 41/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von
5 % über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2007 sowie weiterer vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 7,84 € nebst 5 % Zinsen über dem Basis seit dem 16.05.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der dem Rechtsstreit beigetretenen streitverkündeten Streithelferin und des Beklagten zu 97 %,
Der Beklagte und die Streithelferin tragen die Kosten des Rechts-streits als Gesamtschuldner zu 3 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch die Streithelferin wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 € abzuwenden soweit nicht diese vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.