9 T 511/08•Landgericht Dortmund, 2008-11-20, 9 T 511/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 511/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-20
Aktenzeichen: 9 T 511/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1120.9T511.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 €
festgesetzt.
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