21 O 55/08•Landgericht Dortmund, 2008-12-09, 21 O 55/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 55/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-09
Aktenzeichen: 21 O 55/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1209.21O55.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Klageantrag zu 1) ist - unter Berücksichtigung einer auf den Gesamtschaden bezogenen Mithaftungsquote von 25 % - dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, der Klägerin sämtliche zukünftigen Aufwendungen für den Versicherten I aus Anlass des Verkehrsunfalls vom 10.04.2007, M, W-straße, im Umfang von 75 % zu ersetzen.
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