Landgericht Dortmund, 2008-12-09, 21 O 55/08

21 O 55/08Kantonsgericht09.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 55/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-09

Aktenzeichen: 21 O 55/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1209.21O55.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Klageantrag zu 1) ist - unter Berücksichtigung einer auf den Gesamtschaden bezogenen Mithaftungsquote von 25 % - dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, der Klägerin sämtliche zukünftigen Aufwendungen für den Versicherten I aus Anlass des Verkehrsunfalls vom 10.04.2007, M, W-straße, im Umfang von 75 % zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.