Landgericht Dortmund, 2008-12-09, 4 O 106/08

4 O 106/08Kantonsgericht09.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 106/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-09

Aktenzeichen: 4 O 106/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1209.4O106.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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