Landgericht Dortmund, 2008-12-18, 16 O 160/08

16 O 160/08Kantonsgericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 160/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 16 O 160/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1218.16O160.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die mit Schreiben der A vom 14.08.2008 verkündete Beschlussfassung über die Beschlussvorlage der Beklagten vom 24.06.2008 nichtig ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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