22 O 196/07•Landgericht Dortmund, 2008-12-22, 22 O 196/07
Landgericht Dortmund, 2008-12-22, 22 O 196/07
22 O 196/07Kantonsgericht22.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 196/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-22
Aktenzeichen: 22 O 196/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1222.22O196.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert in Höhe von 13.598,04 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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