Landgericht Dortmund, 2008-12-22, 22 O 196/07

22 O 196/07Kantonsgericht22.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 196/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-22

Aktenzeichen: 22 O 196/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1222.22O196.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert in Höhe von 13.598,04 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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