Landgericht Dortmund, 2008-12-23, 3 O 508/08

3 O 508/08Kantonsgericht23.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 508/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-23

Aktenzeichen: 3 O 508/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1223.3O508.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.