3 O 508/08•Landgericht Dortmund, 2008-12-23, 3 O 508/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 508/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-23
Aktenzeichen: 3 O 508/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1223.3O508.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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