Landgericht Dortmund, 2009-01-05, 39 Qs 238/08

39 Qs 238/08Kantonsgericht05.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 39 Qs 238/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-05

Aktenzeichen: 39 Qs 238/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0105.39QS238.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39. Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des ehemals Angeklagten vom 08.12.2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 28.11.2008, mit dem der Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung zurückgewiesen wurde, aufgehoben.

Dem ehemals Angeklagten wird auf seinen Antrag vom 08.10.2008 Rechtsanwalt Dr. G, Bstraße, ## ##### E, als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die diesbezüglichen notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.

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