Landgericht Dortmund, 2009-01-13, 3 O 413/08

3 O 413/08Kantonsgericht13.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 413/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-13

Aktenzeichen: 3 O 413/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0113.3O413.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 € abzuwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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