2 O 246/07•Landgericht Dortmund, 2009-01-14, 2 O 246/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 246/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: 2 O 246/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0114.2O246.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: VVG §§ 1, 178 b Abs. 1 VVG a.F.
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die gesamten
Kosten der ICSI/IVF-Behandlung für drei Versuche im Rahmen ihrer tariflichen
und vertraglichen Leistungspflicht zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von
14.400,00 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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