Landgericht Dortmund, 2009-01-14, 2 O 246/07

2 O 246/07Kantonsgericht14.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 246/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-14

Aktenzeichen: 2 O 246/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0114.2O246.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: VVG §§ 1, 178 b Abs. 1 VVG a.F.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die gesamten

Kosten der ICSI/IVF-Behandlung für drei Versuche im Rahmen ihrer tariflichen

und vertraglichen Leistungspflicht zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von

14.400,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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