Landgericht Dortmund, 2009-01-15, 2 O 309/07

2 O 309/07Kantonsgericht15.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 309/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-15

Aktenzeichen: 2 O 309/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0115.2O309.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 32.211,58 € der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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