2 O 309/07•Landgericht Dortmund, 2009-01-15, 2 O 309/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 309/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-15
Aktenzeichen: 2 O 309/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0115.2O309.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 32.211,58 € der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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