Landgericht Dortmund, 2009-01-16, 3 O 607/07

3 O 607/07Kantonsgericht16.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 607/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-16

Aktenzeichen: 3 O 607/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0116.3O607.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 14.05.2008 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert in Höhe von 66.982,85 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der vorgenannten Sicherheit fortgesetzt werden.

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