Landgericht Dortmund, 2009-01-22, 13 O 2/09 Kart.

13 O 2/09 Kart.Kantonsgericht22.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 2/09 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-22

Aktenzeichen: 13 O 2/09 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0122.13O2.09KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache über die Berechtigung der Verweigerung einer Jahresturnierlizenz wegen eines Verstoßes des Verfügungsklägers bei der X -Show vom 28.02. bis 04.03.2007 von dem Verfügungskläger beantragte Startgenehmigungen nicht mit der Begründung zu verweigern, er besitze keine Jahresturnierlizenz für das Jahr 2009.

Dem Verfügungsbeklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, den Verfügungskläger durch Versagung beantragter Startgenehmigungen an der Teilnahme an nationalen oder internationalen Reitturnieren zu hindern, soweit dies auf den Beschluss vom 08.01.2009 gestützt wird.

Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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