4 S 115/08•Landgericht Dortmund, 2009-02-05, 4 S 115/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 115/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-05
Aktenzeichen: 4 S 115/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0205.4S115.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: StVG §§ 7, 17
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 1.7.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 185,65 € (i.W. einhundertfünfundachtzig 65/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.4.2007 sowie 46,41 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz und Berufungsinstanz werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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