4 S 148/08•Landgericht Dortmund, 2009-02-05, 4 S 148/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 148/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-05
Aktenzeichen: 4 S 148/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0205.4S148.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 11.3.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.704,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 508,00 € seit dem 26.8.2006,
aus 444,35 € seit dem 6.11.2006 und aus 752,18 € seit dem 9.12.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 28% und die Beklagte 72 %. Von den Kosten der zweiten Instanz tragen die Klägerin 12 % und die Beklagte 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.