Landgericht Dortmund, 2009-02-17, 2 O 94/08

2 O 94/08Kantonsgericht17.02.2009

Regest

Werden in der privaten Unfallversicherung angemeldete Ansprüche auf Invaliditätsleistung nicht weiterverfolgt, so entfällt spätestens nach 10 Jahren die Hemmung der Verjährung.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 94/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-17

Aktenzeichen: 2 O 94/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0217.2O94.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: VVG a.F. §§ 12, 11

Leitsätze

Werden in der privaten Unfallversicherung angemeldete Ansprüche auf Invaliditätsleistung nicht weiterverfolgt, so entfällt spätestens nach 10 Jahren die Hemmung der Verjährung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger nach einem Streitwert in Höhe von 21.857,73 € auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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