2 O 265/08•Landgericht Dortmund, 2009-02-19, 2 O 265/08
Landgericht Dortmund, 2009-02-19, 2 O 265/08
2 O 265/08Kantonsgericht19.02.2009
Regest
Bei Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 265/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-19
Aktenzeichen: 2 O 265/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0219.2O265.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Bei Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 9.461,25 € die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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