Landgericht Dortmund, 2009-02-19, 2 O 265/08

2 O 265/08Kantonsgericht19.02.2009

Regest

Bei Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 265/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: 2 O 265/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0219.2O265.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Bei Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 9.461,25 € die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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