4 OH 9/08•Landgericht Dortmund, 2009-02-27, 4 OH 9/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 OH 9/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-27
Aktenzeichen: 4 OH 9/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0227.4OH9.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: ZPO § 485
Tenor
Der Antrag der Antragsteller auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.
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