Landgericht Dortmund, 2009-02-27, 4 OH 9/08

4 OH 9/08Kantonsgericht27.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 OH 9/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-27

Aktenzeichen: 4 OH 9/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0227.4OH9.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: ZPO § 485

Tenor

Der Antrag der Antragsteller auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.

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