Landgericht Dortmund, 2009-05-12, 3 O 422/08

3 O 422/08Kantonsgericht12.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 422/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-12

Aktenzeichen: 3 O 422/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0512.3O422.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird hinsichtlich des Beklagten zu 1) als unbegründet, hinsichtlich des Beklagten zu 2) als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages für die Beklagten jeweils vollstreckbar.

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