1 S 74/09•Landgericht Dortmund, 2009-06-02, 1 S 74/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 74/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-02
Aktenzeichen: 1 S 74/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0602.1S74.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2)
gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 4.2.2009
(Aktenzeichen: 413 C 3264/08)
wird auf Kosten der Beklagten zu 1) und 2) als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 536,50 € festgesetzt.
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