19 O 8/09•Landgericht Dortmund, 2009-06-23, 19 O 8/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 19 O 8/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-23
Aktenzeichen: 19 O 8/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0623.19O8.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem Streitwert von
15.000,00 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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