Landgericht Dortmund, 2009-07-17, 43 KLs 2/07

43 KLs 2/07Kantonsgericht17.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 43 KLs 2/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-17

Aktenzeichen: 43 KLs 2/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0717.43KLS2.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 43. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Tenor

Die Angeklagten werden wegen Betruges jeweils zu

einer Freiheitsstrafe von

zwei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer

gelten jeweils ein Jahr und acht Monate der

gegen die Angeklagten verhängten Freiheitsstrafen

als vollstreckt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens

zu tragen.

  • Angewandte Vorschriften: § 263 StGB in der zur

Tatzeit geltenden Fassung, § 25,Abs. 2 StGB -

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