Landgericht Dortmund, 2009-07-24, 9 T 301/09

9 T 301/09Kantonsgericht24.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 301/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-24

Aktenzeichen: 9 T 301/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0724.9T301.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 16.04.2009 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Antragstellern auferlegt.

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