19 O 39/08•Landgericht Dortmund, 2009-08-06, 19 O 39/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 19 O 39/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-06
Aktenzeichen: 19 O 39/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0806.19O39.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung abwen-den, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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