4 O 91/06•Landgericht Dortmund, 2009-08-13, 4 O 91/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 91/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-13
Aktenzeichen: 4 O 91/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0813.4O91.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass den Klägern gegenüber dem Beklagten keine Ansprüche aus den mit dem Hauptvorbringen der Klage geltend gemachten Pflichtverletzungen zustehen.
Außerdem wird festgestellt, dass der Klägerin zu 5) keine Ansprüche gegen den Beklagten aus den mit den Hilfsvorbringen der Klage geltend gemachten Pflichtverletzungen zusteht.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 79 % und der Beklagte zu 21 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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