Landgericht Dortmund, 2009-08-13, 4 O 91/06

4 O 91/06Kantonsgericht13.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 91/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-13

Aktenzeichen: 4 O 91/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0813.4O91.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass den Klägern gegenüber dem Beklagten keine Ansprüche aus den mit dem Hauptvorbringen der Klage geltend gemachten Pflichtverletzungen zustehen.

Außerdem wird festgestellt, dass der Klägerin zu 5) keine Ansprüche gegen den Beklagten aus den mit den Hilfsvorbringen der Klage geltend gemachten Pflichtverletzungen zusteht.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 79 % und der Beklagte zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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