2 S 41/08•Landgericht Dortmund, 2009-08-19, 2 S 41/08
Landgericht Dortmund, 2009-08-19, 2 S 41/08
2 S 41/08Kantonsgericht19.08.2009
Regest
Zur Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung wegen Falschangaben zum Rahmengeschehen eines behaupteten Versicherungsfalles (VVG a.F.)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 41/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-19
Aktenzeichen: 2 S 41/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0819.2S41.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Zur Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung wegen Falschangaben zum Rahmengeschehen eines behaupteten Versicherungsfalles (VVG a.F.)
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 15.09.2008 wird zurückgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 4.350,00 € dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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