Landgericht Dortmund, 2009-08-19, 2 S 41/08

2 S 41/08Kantonsgericht19.08.2009

Regest

Zur Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung wegen Falschangaben zum Rahmengeschehen eines behaupteten Versicherungsfalles (VVG a.F.)

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 41/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 2 S 41/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0819.2S41.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Zur Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung wegen Falschangaben zum Rahmengeschehen eines behaupteten Versicherungsfalles (VVG a.F.)

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 15.09.2008 wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 4.350,00 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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