Landgericht Dortmund, 2009-09-11, 9 T 493/06 - 505/06

9 T 493/06 - 505/06Kantonsgericht11.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 493/06 - 505/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-11

Aktenzeichen: 9 T 493/06 - 505/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0911.9T493.06.505.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 17.07.2006 gegen die

Kostenberechnungen des Notars G aus D vom

29.03.2006 (Rg.-Nr. ##-##) wird als unbegründet

zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen wird

nicht angeordnet.

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