9 T 493/06 - 505/06•Landgericht Dortmund, 2009-09-11, 9 T 493/06 - 505/06
Landgericht Dortmund, 2009-09-11, 9 T 493/06 - 505/06
9 T 493/06 - 505/06Kantonsgericht11.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 493/06 - 505/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-11
Aktenzeichen: 9 T 493/06 - 505/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0911.9T493.06.505.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 17.07.2006 gegen die
Kostenberechnungen des Notars G aus D vom
29.03.2006 (Rg.-Nr. ##-##) wird als unbegründet
zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen wird
nicht angeordnet.
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