Landgericht Dortmund, 2009-10-26, 15 T 90/07

15 T 90/07Kantonsgericht26.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 T 90/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-26

Aktenzeichen: 15 T 90/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1026.15T90.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen die Kostenberechnung des Notars X aus E vom 25.01.2007 (Nr. #######) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen wird nicht angeordnet.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 683,54 € festgesetzt.

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