8 O 215/09•Landgericht Dortmund, 2009-11-06, 8 O 215/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 215/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-06
Aktenzeichen: 8 O 215/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1106.8O215.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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