Landgericht Dortmund, 2009-11-12, 9 T 239/09

9 T 239/09Kantonsgericht12.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 239/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-12

Aktenzeichen: 9 T 239/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1112.9T239.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller vom 09.04.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 31.03.2009 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Antragstellern auferlegt.

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