45 Ns 231/08•Landgericht Dortmund, 2009-11-30, 45 Ns 231/08
Landgericht Dortmund, 2009-11-30, 45 Ns 231/08
45 Ns 231/08Kantonsgericht30.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 45 Ns 231/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: 45 Ns 231/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1130.45NS231.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 45. kleine Strafkammer
Tenor
Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 09.09.2008 wird im Rechtsfolgenausspruch abgeändert.
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von
80 Tagessätzen zu je 20,00 €
verurteilt.
Im Übrigen wird die Berufung verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte im Umfange der Verurteilung.
Die Berufungsgebühr wird um 1/3 ermäßigt.
Angewandte Vorschriften:
§ 242 I StGB.
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