Landgericht Dortmund, 2009-12-03, 21 O 48/09

21 O 48/09Kantonsgericht03.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 48/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-03

Aktenzeichen: 21 O 48/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1203.21O48.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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