21 O 48/09•Landgericht Dortmund, 2009-12-03, 21 O 48/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 48/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-03
Aktenzeichen: 21 O 48/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1203.21O48.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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