Landgericht Dortmund, 2009-12-04, 15 T 179/07

15 T 179/07Kantonsgericht04.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 T 179/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-04

Aktenzeichen: 15 T 179/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1204.15T179.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers zu 2) vom 06.07.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 30.05.2007 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € dem Antragsteller zu 2) auferlegt.

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