15 T 179/07•Landgericht Dortmund, 2009-12-04, 15 T 179/07
Landgericht Dortmund, 2009-12-04, 15 T 179/07
15 T 179/07Kantonsgericht04.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 T 179/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-04
Aktenzeichen: 15 T 179/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1204.15T179.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers zu 2) vom 06.07.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 30.05.2007 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € dem Antragsteller zu 2) auferlegt.
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