Landgericht Dortmund, 2009-12-07, 15 T 56/08

15 T 56/08Kantonsgericht07.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 T 56/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-07

Aktenzeichen: 15 T 56/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1207.15T56.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Annehmenden vom 25.02.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 06.02.2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Annehmenden auferlegt.

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