15 T 71/08•Landgericht Dortmund, 2009-12-07, 15 T 71/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 T 71/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-07
Aktenzeichen: 15 T 71/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1207.15T71.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 07.03.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 13.02.2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € dem Angenommenen auferlegt.
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