22 O 50/08•Landgericht Dortmund, 2009-12-16, 22 O 50/08
Landgericht Dortmund, 2009-12-16, 22 O 50/08
22 O 50/08Kantonsgericht16.12.2009
Regest
Zum fehlenden schlüssigen Sachvortrag des äußeren Bildes einer Entwendung und des Wiederbeschaffungwertes
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 50/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: 22 O 50/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1216.22O50.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Leitsätze
Zum fehlenden schlüssigen Sachvortrag des äußeren Bildes einer Entwendung und des Wiederbeschaffungwertes
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 22.04.2009 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin nach einem Streitwert in Höhe von 64.791,21 € auferlegt.
Die Fortsetzung der Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil und die Vollstreckung aus diesem Urteil dürfen nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages erfolgen.
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