3 O 109/08•Landgericht Dortmund, 2009-12-18, 3 O 109/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 109/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: 3 O 109/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1218.3O109.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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