Landgericht Dortmund, 2009-12-18, 3 O 109/08

3 O 109/08Kantonsgericht18.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 109/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-18

Aktenzeichen: 3 O 109/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1218.3O109.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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