Landgericht Dortmund, 2009-12-28, 2 S 27/09

2 S 27/09Kantonsgericht28.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 27/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-28

Aktenzeichen: 2 S 27/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1228.2S27.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 09.06.2009 - 425 C 778/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 16.11.2009 - 2 S 27/09 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.

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