Landgericht Dortmund, 2010-01-20, 21 O 281/08

21 O 281/08Kantonsgericht20.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 281/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-20

Aktenzeichen: 21 O 281/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0120.21O281.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.