Landgericht Dortmund, 2010-01-26, 1 O 302/08

1 O 302/08Kantonsgericht26.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 O 302/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-26

Aktenzeichen: 1 O 302/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0126.1O302.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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